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Datenschutz
Technische Hochschule Ingolstadt
Esplanade 10
85049 Ingolstadt
Behördlicher Datenschutzbeauftragte
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Esplanade 10, 85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 9348-1234
Fax +49 841 9348-99 1234
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Bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik sowie nationalem Recht durch Informationen über Verstöße
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, Art. 9 Abs. 2 j DSGVO, § 10 Hinweisgeberschutzgesetz
Nummer |
Bezeichnung der Daten |
Herkunft |
1 |
Inhalte, der Meldung |
Hinweisgebende Person |
2 |
Dokumentation der Meldung |
Erstellt durch Ombundsperson |
3 |
Wortprotokoll zur (fern-)mündlichen Meldung |
Erstellt durch Ombundsperson |
4 |
Inhaltsprotokoll zur (fern-)mündlichen Meldung |
Erstellt durch Ombundsperson |
5 |
Tonaufzeichnung der Meldung oder Zusammenkunft |
Erstellt durch Ombundsperson |
6 |
Wahrnehmungen bei einer Zusammenkunft |
Erstellt durch Ombundsperson |
7 |
Accountdaten |
Erstellt durch Verantwortlichen |
8 |
Nutzungsdaten, Benachrichtigungen und Protokollierung von Veränderungen |
Durch Nutzung des Systems |
Nr. bei Datenkategorien |
Kategorie von Betroffenen |
1-8 |
Ombudsleute |
1-8 |
Hinweisgebende Personen |
1-5 |
Beschäftigte und Beschäftigungsgeber |
1-5 |
Sonstige in der Meldung erwähnte Personen |
Nr. bei Datenkategorien |
Kategorie von Empfänger |
1-8 |
Ombudsleute |
1-5 |
Für die Folgemaßnahmen zu Beteiligende |
Nr. bei Datenkategorien |
Empfänger |
Anlass der Offenlegung |
Speicherort |
1-5, 7,8 |
Universität Würzburg, Sanderring 2, 97072 Würzburg; |
Auftragsverarbeitung (Adminsitration und Wartung) |
Deutschland |
8 |
Universität Augsburg |
Auftragsverarbeitung |
Deutschland |
Derzeit nicht vorgesehen
Nr. bei Datenkategorien |
Löschfrist |
1-4 |
drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens |
5 |
Nach Anfertigung und Freigabe des Protokolls |
6 |
Mit verblassen der Erinnerung, Anstelle der Löschung tritt das Vertraulichkeitsgebot |
7 |
Mit Wegfall der Erforderlichkeit |
8 |
Mit Wegfall der Erforderlichkeit |
Das Archivrecht bleibt von den Löschfristen unberührt.
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als einer betroffenen Person die nachfolgend genannten Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu sofern Sie diese nicht missbräuchlich, offensichtlich unbegründet oder exzessiv geltend machen:
Wir dürfen im Rahmen der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen gemäß § 12 HinSchG personenbezogene Daten im Rahmen der Meldung und der Folgemaßnahmen verarbeiten.
Neben den Vertraulichkeitsgebot gemäß § 8 HinSchG wird im Abschnitt 4 HinSchG u.a. ein gesetzlicher Schutz für hinweisgebende Personen und weitere geschützte Personen durch ein Verbot von Repressalien und Schadensersatzpflichten geschaffen.
Nutzungshinweise
Die Nutzung der Lösung unterliegt zum einen den Bedingungen des Herstellers zum anderen der Benutzungsordnung Informationsverarbeitungssysteme der Universität Würzburg und der Benutzungsordnung für das Hochschulnetz.
Wir sind bemüht, unserer Hinweisgebersystem im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das das Hinweisgebersystem.
Die Lösung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 BayDiV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Welche Inhalte nicht barrierefrei sind wird derzeit noch getestet.
Diese Erklärung wurde zum 2. Juli 2023 erstellt mittels Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt im Juni 2023 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter it-recht@digitalverbund.bayern
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen
c/o Rechenzentrum Universität Würzburg
Hubland Süd
97074 Würzburg
Telefon.: +49 931 31-84217
Threema: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/it-recht/threema-kontakt/
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Aus dem Gesetz muss sich die Strafandrohung ergeben. Nach § 15 StGB ist ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, wenn nicht das Gesetz auch fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
§ 1 Abs. 1 OWiG: "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt." Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG ist der Anwendungsbereich auf Ordnungswidrigkeiten begrenzt, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane diensten.
* Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung * Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität * Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr * Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr * Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr * Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit * Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter * Vorgaben zum Umweltschutz * Vorgaben zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz * Vorgaben zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit * Vorgaben zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen * Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht * Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation * Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten * Vorgaben zur Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) * Vorgaben zu Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften * Vorgaben zu Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse * Vorgaben zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung * Verstöße gegen das Vergaberecht * Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes * Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte * Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union * Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
* Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, * Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft,
Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit
"Die Vorschrift umfasst verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gemeldet werden können, beispielsweise Äußerungen in Chats. Der Begriff der Äußerung beschränkt sich aber nicht auf schriftliche Aussagen, sondern erfasst auch mündliche (oder auf andere Weise – etwa durch Gebärden) getätigte Äußerungen." Bundestagdrucksache 20/4909, S. 52